Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von StellaSolutiOns

StellaSolutiOns
Inhaberin Stella Heise
Unterlehberg 16
45219 Essen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen StellaSolutiOns, Inhaberin Stella Heise, Unterlehberg 16, 45219 Essen – nachfolgend „Agentur“ – und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Strategie, Marketing, Markenentwicklung, Positionierung, Webdesign und Websiteentwicklung, Content, Beratung, KI-Beratung, KI-Implementierung, Automatisierung, Coaching, Workshops und Schulungen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.


2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots der Agentur durch den Auftraggeber in Textform oder durch eine anderweitige eindeutige Beauftragung zustande.

2.2 Art, Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder einer sonstigen ausdrücklichen Leistungsvereinbarung.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Gewinne, Reichweiten, Leads, Rankings, Conversions, Verkaufszahlen oder vergleichbare wirtschaftliche Ergebnisse geschuldet.

2.4 Strategische Empfehlungen, Beratungsleistungen und Handlungsempfehlungen beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationsstand. Die Entscheidung über deren Umsetzung sowie die unternehmerische Verantwortung verbleiben beim Auftraggeber.

2.5 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Kooperationspartner oder Subunternehmer einzusetzen.


3. Beratung, Coaching, Workshops und Schulungen

3.1 Inhalt und Umfang von Beratungs-, Coaching-, Workshop- und Schulungsleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot.

3.2 Die Agentur vermittelt Fachwissen, Methoden, Einschätzungen und praktische Handlungsmöglichkeiten. Ein bestimmter Lern-, Umsetzungs- oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.3 Der Auftraggeber ist für Entscheidungen und Maßnahmen, die aufgrund der vermittelten Inhalte getroffen werden, selbst verantwortlich.

3.4 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei Beratungs- und Coachingangeboten nicht um Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung.


4. Einsatz von KI und automatisierten Systemen

4.1 Die Agentur ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen KI-gestützte Systeme, Automatisierungslösungen und sonstige digitale Tools einzusetzen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

4.2 KI kann insbesondere bei Recherche, Ideengenerierung, Textentwicklung, Analyse, Konzeption, Visualisierung, Strukturierung, Automatisierung und technischen Prozessen eingesetzt werden.

4.3 KI-generierte oder KI-unterstützte Inhalte können trotz Prüfung Fehler, Ungenauigkeiten oder Ähnlichkeiten zu bestehenden Inhalten enthalten.

Eine vollständige Fehlerfreiheit, Einzigartigkeit oder urheberrechtliche Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte kann nicht garantiert werden.

4.4 Soweit eine rechtliche, regulatorische, fachwissenschaftliche oder sonstige spezialisierte Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist, obliegt die abschließende Prüfung dem Auftraggeber.

4.5 Werden KI-Systeme oder Automatisierungen unmittelbar in Prozesse des Auftraggebers integriert, ist der Auftraggeber für deren laufende fachliche Überwachung und die Kontrolle der erzeugten Ergebnisse verantwortlich, soweit keine gesonderte Betreuung vereinbart wurde.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur sämtliche Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge, Daten und Freigaben zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlich sind.

5.2 Soweit keine andere Frist vereinbart wurde, sind angeforderte Informationen, Entscheidungen und Freigaben innerhalb von fünf Werktagen bereitzustellen.

5.3 Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Projekt- und Lieferfristen mindestens um die Dauer der Verzögerung.

Zusätzlich ist der Agentur eine angemessene Zeit zur erneuten Einplanung des Projekts einzuräumen.

5.4 Ein Anspruch des Auftraggebers darauf, unmittelbar nach Beendigung seiner Verzögerung wieder in den ursprünglich vorgesehenen Produktions- oder Projektzeitraum eingeplant zu werden, besteht nicht.

5.5 Entsteht aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, ist die Agentur berechtigt, diesen nach den vereinbarten beziehungsweise üblichen Stundensätzen zusätzlich abzurechnen.

5.6 Dauert eine vom Auftraggeber verursachte Projektunterbrechung länger als 30 Kalendertage, ist die Agentur berechtigt,

  • sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen,
  • das Projekt neu zu terminieren und
  • gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Wiederaufnahme- und Einarbeitungsaufwand gesondert abzurechnen.

5.7 Kommt der Auftraggeber seinen wesentlichen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Aufforderung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistung auszusetzen oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.


6. Termine, Projektplanung und Leistungsfristen

6.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Projektzeiten können insbesondere von rechtzeitigen Freigaben, Datenlieferungen, Zugängen, Entscheidungen und sonstiger Mitwirkung des Auftraggebers abhängen.

6.3 Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen, Zusatzleistungen oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

6.4 Die Agentur ist berechtigt, Projekttermine angemessen anzupassen, wenn unvorhersehbare oder von ihr nicht zu vertretende Umstände die Leistungserbringung beeinflussen.


7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Leistungen können nach Aufwand, als Pauschalpreis, Tagessatz, Retainer oder nach einer sonstigen individuell vereinbarten Vergütungsstruktur abgerechnet werden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Anzahlung bei Projektaufträgen

Bei projektbezogenen Aufträgen mit einer Netto-Auftragssumme ab 1.500,00 € ist vor Projektbeginn eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme fällig.

Die Agentur ist erst nach Zahlungseingang verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen.

Die Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.

7.3 Die Agentur ist bei größeren, länger laufenden oder in mehrere Projektphasen unterteilten Aufträgen berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu vereinbaren oder abzurechnen, sofern dies im Angebot vorgesehen oder nachträglich vereinbart wurde.

7.4 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

7.5 Die Agentur kann bei entsprechender Projektart oder wirtschaftlichem Risiko eine höhere Vorauszahlung oder vollständige Vorkasse vereinbaren.

7.6 Werbebudgets, Medienbudgets, Lizenzkosten, Hostingkosten, Druckkosten, Softwarekosten und sonstige externe Fremdkosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber im Voraus zu tragen.

7.7 Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Die Agentur ist außerdem berechtigt, die gesetzlich vorgesehene Verzugspauschale geltend zu machen.

7.8 Bei Zahlungsverzug darf die Agentur die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen.

Durch eine berechtigte Leistungsaussetzung verschieben sich Projekt-, Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Ein Anspruch auf Einhaltung ursprünglich vereinbarter Termine besteht für diesen Zeitraum nicht.


8. Zusatzleistungen und Änderungswünsche

8.1 Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang ist Grundlage der vereinbarten Vergütung.

8.2 Leistungen und Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich vergütet.

8.3 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs können Auswirkungen auf Preis, Projektumfang und Fertigstellungstermine haben.

8.4 Wesentliche Änderungen des ursprünglichen Projektumfangs können ein neues oder ergänzendes Angebot erforderlich machen.


9. Korrekturschleifen und Freigaben

9.1 Die Anzahl der im vereinbarten Preis enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

9.2 Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelt übermittelten Änderungswünsche des Auftraggebers zu einem bereitgestellten Leistungsstand.

Mehrfach zeitlich getrennt übermittelte Änderungswünsche können als mehrere Korrekturschleifen gelten.

9.3 Über die vereinbarte Anzahl hinausgehende Korrekturen und Änderungswünsche werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.

9.4 Mit einer Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche und gestalterische Freigabe des jeweiligen Arbeitsergebnisses.

Dies betrifft insbesondere Texte, Designs, Webseiten, Druckdaten, Kampagnen, Anzeigen, Automatisierungen und vergleichbare Leistungen.

9.5 Änderungen an bereits freigegebenen Leistungen gelten grundsätzlich als Zusatzleistung.

9.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Inhalte vor der Freigabe insbesondere auf sachliche Richtigkeit, Unternehmensdaten, Kontaktdaten, Preisangaben, Produktinformationen und sonstige inhaltliche Angaben zu prüfen.


10. Abnahme

10.1 Soweit die vereinbarte Leistung einer Abnahme zugänglich ist, fordert die Agentur den Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme auf.

10.2 Die Agentur setzt hierfür eine angemessene Frist, regelmäßig 14 Kalendertage.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt die Leistung als abgenommen.

10.3 Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

10.4 Offensichtliche Mängel sind nach Feststellung unverzüglich und möglichst konkret in Textform mitzuteilen.

10.5 Bei berechtigten Mängeln erhält die Agentur Gelegenheit zur Nacherfüllung.

10.6 Änderungswünsche, Geschmackskorrekturen oder nachträglich gewünschte Anpassungen, die nicht auf einer Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang beruhen, stellen keinen Mangel dar.


11. Stornierung und Kündigung von Projektaufträgen

11.1 Reservierung von Projektkapazitäten

Projektbezogene Aufträge führen regelmäßig dazu, dass die Agentur personelle und zeitliche Kapazitäten verbindlich reserviert und für den entsprechenden Zeitraum andere Aufträge nicht oder nur eingeschränkt annimmt.

11.2 Storniert oder kündigt der Auftraggeber einen verbindlich erteilten Projektauftrag, ohne dass die Agentur hierfür einen wichtigen Grund zu vertreten hat, ist die Agentur berechtigt, als pauschalierten Ausgleich für reservierte Kapazitäten, Planungsaufwand und typischerweise entstehenden wirtschaftlichen Ausfall folgende Beträge zu berechnen:

  • mehr als 21 Kalendertage vor Projektbeginn: bereits erbrachte Leistungen und entstandene bzw. nicht mehr stornierbare Fremdkosten,
  • 21 bis 15 Kalendertage vor Projektbeginn: 20 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme,
  • 14 bis 3 Kalendertage vor Projektbeginn: 50 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme,
  • weniger als 3 Kalendertage vor Projektbeginn: 80 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme,
  • nach Projektbeginn: 80 % der vereinbarten Netto-Auftragssumme.

11.3 Bereits vollständig erbrachte Leistungen sowie nicht stornierbare Fremdkosten sind unabhängig von der vorgenannten Pauschale vollständig zu vergüten. Eine doppelte Berechnung derselben Leistung erfolgt nicht.

11.4 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.

11.5 Der Agentur bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist, insbesondere aufgrund nachweislich abgelehnter Ersatzaufträge, reservierter Kapazitäten, entstandener Fremdkosten oder entgangenen Gewinns.

11.6 Gesetzliche Vergütungs- und Kündigungsansprüche der Agentur, insbesondere im Rahmen des § 648 BGB, bleiben unberührt.

11.7 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


12. Retainer und laufende Leistungen

12.1 Retainer- und Dauerschuldverhältnisse werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

12.2 Sie können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

12.3 Bereits begonnene Abrechnungszeiträume und vereinbarte Mindestkontingente bleiben von einer Kündigung unberührt.

12.4 Nicht genutzte Stunden oder Leistungskontingente verfallen am Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot keine Übertragung ausdrücklich vereinbart wurde.


13. Absage von Coachings, Workshops und Schulungen

13.1 Für vom Auftraggeber abgesagte Einzeltermine, Workshops und Schulungen gelten folgende Stornierungskosten:

  • bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung,
  • 6 bis 3 Kalendertage vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung,
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Vergütung.

13.2 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

13.3 Bereits entstandene, nicht stornierbare Reise-, Raum-, Material- oder Fremdkosten werden zusätzlich berechnet.


14. Online-Leistungen und technische Voraussetzungen

14.1 Online-Beratungen, Coachings, Workshops und Schulungen werden über geeignete Videokonferenz- oder Kollaborationstools durchgeführt.

14.2 Der Auftraggeber ist für eine geeignete technische Ausstattung, Internetverbindung und die erforderlichen Zugänge auf seiner Seite verantwortlich.

14.3 Technische Störungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entbinden grundsätzlich nicht von der Vergütungspflicht.


15. Drittanbieter, Software, Plattformen und Fremdleistungen

15.1 Die Agentur kann im Rahmen ihrer Leistungen externe Software, Plattformen, Plugins, Schnittstellen, Hostinganbieter, KI-Systeme, Automatisierungstools oder sonstige Drittanbieter einsetzen.

15.2 Die Agentur übernimmt keine Garantie für die dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsfähigkeit von Leistungen Dritter.

15.3 Änderungen, Einschränkungen, Preisänderungen, Abschaltungen, API-Änderungen oder technische Ausfälle von Drittanbietern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur.

15.4 Werden aufgrund nachträglicher Änderungen eines Drittanbieters Anpassungen an bereits fertiggestellten Leistungen erforderlich, gelten diese grundsätzlich als zusätzliche Leistungen.

15.5 Laufende Lizenz-, Hosting-, Software-, Plugin- oder Plattformkosten trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil der vereinbarten Vergütung sind.


16. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte

16.1 Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte zur Verwendung und Bearbeitung der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.

Hierzu gehören insbesondere Texte, Fotos, Videos, Grafiken, Logos, Marken, Musik, Daten, Schriftarten und sonstige Materialien.

16.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Verwendung der bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.

16.3 Der Auftraggeber stellt die Agentur von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rechtsverletzung durch die bereitgestellten Inhalte entstehen.

Dies umfasst im gesetzlichen Rahmen auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.


17. Rechtliche Inhalte und Compliance

17.1 Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung, sofern eine solche nicht ausdrücklich durch entsprechend qualifizierte Rechtsberaterinnen oder Rechtsberater als separate Leistung vereinbart wurde.

17.2 Soweit die Agentur Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrungen oder sonstige rechtlich relevante Inhalte technisch einbindet, erfolgt keine Gewähr für deren rechtliche Vollständigkeit, Aktualität oder Wirksamkeit.

17.3 Unternehmensdaten und rechtlich erforderliche Pflichtangaben werden durch den Auftraggeber bereitgestellt.

17.4 Gleiches gilt für regulatorische Anforderungen wie Datenschutz, Barrierefreiheit, Branchenvorschriften und unternehmensinterne Compliance, sofern deren vollständige rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

17.5 Eine vereinbarte „Optimierung hinsichtlich digitaler Barrierefreiheit“ stellt keine Garantie dar, dass die jeweilige Website oder digitale Anwendung sämtliche gegenwärtigen oder zukünftigen gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt, sofern keine entsprechende rechtsverbindliche Prüfung ausdrücklich vereinbart wurde.


18. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

18.1 Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern.

Soweit die Agentur urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse erstellt, werden dem Auftraggeber die im jeweiligen Vertrag erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

18.2 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

18.3 Sämtliche vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung auf den Auftraggeber über.

Bis zur vollständigen Zahlung dürfen Arbeitsergebnisse nicht genutzt, veröffentlicht oder anderweitig verwertet werden, soweit keine ausdrückliche Freigabe erfolgt ist.

18.4 Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Strategien, Varianten, Zwischenstände und Vorarbeiten verbleiben bei der Agentur und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder genutzt noch weitergegeben werden.

18.5 Offene Arbeits- und Quelldateien

Offene Arbeitsdateien, editierbare Quelldateien und interne Produktionsdateien sind nicht automatisch Bestandteil der geschuldeten Leistung.

Dies gilt insbesondere für:

  • Canva-Dateien,
  • Adobe-Dateien,
  • Figma-Dateien,
  • Promptbibliotheken,
  • Automatisierungslogiken,
  • interne Templates,
  • Prozessdokumentationen,
  • Zwischenstände und
  • sonstige Produktionsdateien.

Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

18.6 Eine Weiterübertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich oder ausdrücklich vereinbart wurde.

18.7 Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.


19. Referenznutzung

19.1 Die Agentur ist berechtigt, nach Veröffentlichung des jeweiligen Projekts den Namen, die Marke und die erbrachten Arbeitsergebnisse als Referenz zu nennen.

Dies umfasst insbesondere die Darstellung auf der eigenen Website, Social-Media-Kanälen, Präsentationen, Angebotsunterlagen und Portfolios.

19.2 Vertrauliche Informationen und nicht öffentlich zugängliche Unternehmensdaten werden dabei nicht veröffentlicht.

19.3 Der Auftraggeber kann einer zukünftigen Referenznutzung aus wichtigem Grund widersprechen.


20. Vertraulichkeit

20.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gewordene vertrauliche Informationen geheim zu halten und ausschließlich für die Vertragsdurchführung zu verwenden.

20.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die

  • bereits öffentlich bekannt sind,
  • unabhängig von der Zusammenarbeit rechtmäßig bekannt waren,
  • von einem berechtigten Dritten mitgeteilt wurden oder
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

20.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

20.4 Gesetzliche oder separat vereinbarte Geheimhaltungsverpflichtungen, insbesondere aus einer NDA, bleiben unberührt.


21. Datenschutz

21.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

21.2 Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

21.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten, die er der Agentur zur Verfügung stellt, rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden dürfen.


22. Reisekosten und Spesen

22.1 Reise-, Übernachtungs-, Fahrt-, Verpflegungs-, Raum- und sonstige projektbezogene Nebenkosten werden, soweit sie nicht ausdrücklich in der vereinbarten Vergütung enthalten sind, zusätzlich berechnet.

22.2 Bei größeren Kostenpositionen erfolgt grundsätzlich eine vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber.


23. Haftung

23.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Ebenfalls unbeschränkt haftet sie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

23.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

23.3 Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

23.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, insbesondere bestimmter Umsätze, Gewinne, Rankings, Reichweiten, Leads oder Conversions.

23.5 Eine Haftung für Störungen, Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen externer Plattformen und Drittanbieter besteht nur, soweit die Agentur diese zu vertreten hat.

23.6 Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers, die dieser aufgrund von Beratungs-, Coaching- oder Schulungsinhalten eigenverantwortlich trifft.

23.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.


24. Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Leistungshindernisse

24.1 Kann die Agentur Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von ihr nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

24.2 Hierzu können insbesondere gehören:

  • erhebliche Erkrankungen oder unvorhersehbare Arbeitsunfähigkeit,
  • Naturereignisse,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Strom-, Server- oder Internetausfälle,
  • Cyberangriffe,
  • Ausfälle wesentlicher Dienstleister oder Plattformen sowie
  • sonstige vergleichbare, nicht beherrschbare Ereignisse.

24.3 Die Agentur informiert den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen, sobald dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist.


25. Schlussbestimmungen

25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

25.2 Erfüllungsort ist Essen, soweit sich aus der Art der vereinbarten Leistung nichts anderes ergibt.

25.3 Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Essen.

25.4 Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen.

25.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.


Stand: Januar 2025